Namensänderung: Kindergarten/Schule/Hort

Bei Kindern im Kindergartenalter oder im schulpflichtigen Alter ist eine Namensänderung der Eltern und gegebenenfalls auch der Kinder formlos der jeweiligen Institution (Kindergarten/Schule/Hort) mitzuteilen.

Hinweis

Ausführliche Informationen zu den Themen "Kinderbetreuung" und "Schule" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Kindergarten

Kindergarten Steinbach am Ziehberg

Öffnungszeiten

Mo-Do:    07:00 bis 16:00 Uhr

Fr  :            07:00 bis 13:00 Uhr

 

Kindergartenleitung: Carola Kreiter

 Kontakt: 07582/7395