Namensänderung nach der Scheidung

Aktuelle Informationen über Namensänderung nach der Scheidung Finanzamt, Sozialversicherung, Reisepass etc.

Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.

Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Kindergarten

Kindergarten Steinbach am Ziehberg

Öffnungszeiten

Mo-Do:    07:00 bis 16:00 Uhr

Fr  :            07:00 bis 13:00 Uhr

 

Kindergartenleitung: Carola Kreiter

 Kontakt: 07582/7395